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ArbPlSchG

Abschnitt 2 Meldung

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2009 I 2055;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 370

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002930957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eecf0e569a0cfec03b6ef3109f4068a2904076fbeaeadd092c9e476a58e41356

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