APAstErG
§ 5Übergang der im Bereich der Aufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Wirtschaftsprüfer
- 1.
- die Referenten, die am 16. Juni 2016 zur Abschlussprüferaufsichtskommission abgeordnet und zu diesem Zeitpunkt als Wirtschaftsprüfer für diese tätig waren, und
- 2.
- die Referatsleiter und Referenten, die am 16. Juni 2016 in Abstimmung zwischen der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtskommission und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dem innerhalb der Abteilung Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer gebildeten Referat „Berufsaufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse“ zugewiesen und zu diesem Zeitpunkt als Wirtschaftsprüfer dort tätig waren.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 3.6.2021 I 1534
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR054900016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e4640a5644e9159e9696a6dbb7004d20e849ca74342d9f047a42eb3377952a3f