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AntiDopG

§ 1Zweck des Gesetzes

Gesetz gegen Doping im Sport

Dieses Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.3.2023 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR221010015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cad9845874d2f3a82b2d44d896e111994a24589cc18cbe12ca72aa854fba5238

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