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AntarktMeerSchÜbkG

Art 4

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 183 V v. 31.10.2006 I 2407

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR204200982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ab10324b4977ff73dbc7c93739285f76a30fd68dc9478606eb15a523201bf5b

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