Zum Gesetzesinhalt

AMGBBehEfStV

§ 5Inkrafttreten

Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10D0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0862b996f80695cc1d27d7bb511257639c11b854c218b9ae61dc8d6bfb94d7e

XML-Quelle beim Herausgeber