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AMBtAngV

§ 2

Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019680991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 65f5eed825c05f881348e3c12bd7a1e5779c545085940f4cc42a36a7607b7f5f

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