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Eingangsformel

Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe

Zum § 2 der Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der DDR an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 27. Juni 1990 (GBl. I Nr. 39 S. 543) wird für Bürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) folgendes geregelt:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR009060990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 472b6a68c224bba4ac4e1faf8cad7f820e9459bde31973d4d9081bd5d811531f

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