AlkStG
§ 26Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
- 1.
- auf Grund dessen eine Beförderung oder ein Teil einer Beförderung nach § 24c oder nach § 25 nicht ordnungsgemäß beendet werden kann,
- 2.
- in dem bei einer Beförderung nach § 24 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 24a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach § 24b Absatz 2 fehlt,
- 3.
- in dem einem Versandhändler oder dessen Steuervertreter eine Erlaubnis nach § 25 Absatz 2 fehlt, oder
- 4.
- in dem eine Pflicht in Bezug auf eine Beförderung nach § 24c nicht eingehalten wurde.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 24.10.2022 I 1838
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 15 G v. 24.10.2022 I 1838 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR165100013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e92331191d9d6db4e76eb30df2dd7fc21e7c2b0900b845a94ee0b0c2f7b3c1d