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ALBeitrBek 2025

(XXXX)

Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025

Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, der zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2025 bundeseinheitlich monatlich 312 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1940A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 58b48e44678688b1fbef2f2e8377e6b62c3b6f2113c44abcaf08e9fd1684c9dd

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