AktG
§ 327eEintragung des Übertragungsbeschlusses
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR010890965
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a91a72369fd43995b2874f0380f3e4419b1ce9f205b162d053bbebe3e6ba10d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage HRegGebV(zu § 1)
„… 0 € 2405 Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Fall des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (§ 327e AktG) 315,00 € Abschnitt 5 Sonstige spätere Eintragung Vorbemerkung 2.5: Gebühren nach diesem Abschnitt werden nur für Eintr …“