Zum Gesetzesinhalt

AHiVwVtrAUTG

Art 3

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203570990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6f12056cb6d600ee6cc7efaa27e366817f32eb2b784f9d7760a24ad87fcaca08

XML-Quelle beim Herausgeber