AgrStatG
§ 17Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
- 1.
- die Gesamtfläche des Baumobstanbaus,
- 2.
- die Obstarten nach der Fläche und dem Verwendungszweck des Obstes sowie für Tafeläpfel und Tafelbirnen zusätzlich die Sorten, die Pflanzzeitpunkte und die Zahl der Bäume jeweils nach der Fläche,
- 3.
- die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.12.2009 I 3886;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.1.2026 I Nr. 8
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004690989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e8b85715ddecfaaf1315dd1407a8020b7602f75cfd2ccf9d99f3401933ed5cb