AgrStatG
§ 11Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
- 1.
- beim Anbau von Blumen und Zierpflanzen:
- a)
- die Grundfläche nach Pflanzengruppen im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen,
- b)
- die beheizte Grundfläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen,
- c)
- die Zahl der erzeugten Topfpflanzen nach Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Verwendungszwecken,
- d)
- bei Schnittblumen und Zierpflanzen zum Schnitt die Anbaufläche nach Pflanzenarten im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen,
- 2.
- bei der Anzucht von Jungpflanzen: die Grundfläche im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.12.2009 I 3886;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.1.2026 I Nr. 8
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004690989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e8b85715ddecfaaf1315dd1407a8020b7602f75cfd2ccf9d99f3401933ed5cb