Zum Gesetzesinhalt

AgrarAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene, Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 6.5.2013 I 1250

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR215700009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dff64e6e6fe6401e4980648610a8fbf226a2284b5ef8ab6e6556d5ee010b7f8c

XML-Quelle beim Herausgeber