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AFSG

Art 1

Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem in London am 5. Oktober 2001 von der Internationalen Konferenz über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme für Schiffe angenommenen Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 112 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR052020008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9910a3acb9e4217017062bdc8548d6c3480c48ee8aefb2d972f2f9ccb59642cf

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