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AFG§116G

Art 4Inkrafttreten

Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007400986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eeb2936cf3a68a2027a500748de3af990c4ad8937625dd4af17960a72b5875b8

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