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AELV 2023

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2023

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR211200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4fa8f9395fcdfa2e060bced4f9508e79f827bcab6a6e6725074b1acf948743a

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