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AdLDAV

§ 2(weggefallen)

Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 12.6.2020 I 1248

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR449000002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d5c38574e0a5097913e3eb0df9bbde9cd917f7beb3e493169bca113ebe8c4ac

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