AdÜbAG
§ 9Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 12.2.2021 I 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR295010001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61de074a207176b2e82196396b96c9d4293a0dd93073b0348abb62c609fc91d0
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage JVKostG(zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis
„… Die Gebühr wird in einem Adoptionsvermittlungsverfahren nur einmal erhoben. 1333 Bestätigungen nach § 9 AdÜbAG .......... 40,00 bis 100,00 € 1334 Bescheinigungen nach § 7d AdVermiG .......... 40,00 bis 100,00 € 1335 Ausstellung ei …“