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AbwUTechAusbV

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR18B0C0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ee35501ca575736bf62ae3b8de70843be97200de03114e12708851d049be3dc7

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