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AbgrV

Anlage

Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser

(Fundstelle: BGBl. I 1985, 2257)
Verzeichnis I
Gebrauchsgüter im Sinne von § 2 Nr. 2 sind zum Beispiel
1.
Dienst- und Schutzkleidung, Wäsche, Textilien,
2.
Glas- und Porzellanartikel,
3.
Geschirr,
4.
sonstige Gebrauchsgüter des medizinischen Bedarfs wie
Atembeutel
Heizdecken und -kissen
Hörkissen und -muscheln
Magenpumpen
Nadelhalter
Narkosemasken
Operationstisch-Auflagen, -Polster und -Decken
Schienen
Spezialkatheter und -kanülen
Venendruckmesser
Wassermatratzen,
5.
sonstige Gebrauchsgüter des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs wie
Bild-, Ton- und Datenträger
elektrische Küchenmesser, Dosenöffner und Quirle
Warmhaltekannen.
Das gilt nicht, soweit diese Güter nach § 2 Nr. 3 Satz 2 als Verbrauchsgüter gelten.
Verzeichnis II
Anlagegüter im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sind zum Beispiel
1.
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände wie
Fahrzeuge
Geräte, Apparate, Maschinen
Instrumente
Lampen
Mobiliar
Werkzeug,
2.
sonstige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des medizinischen Bedarfs wie
Extensionsbügel
Gehgestelle
Lehrmodelle
Röntgenfilm-Kassetten,
3.
sonstige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs wie
Bildtafeln
Bücher
Datenverarbeitungsanlagen
Fernsehantennen
Fernsprechapparate
Kochtöpfe
Küchenbleche
Lautsprecher
Projektionswände.
Das gilt nicht, soweit diese Güter nach § 2 Nr. 3 Satz 2 als Verbrauchsgüter gelten.
Verzeichnis III
Im Sinne der Vorschrift des § 4 Nr. 2 über die Abgrenzung der Instandhaltungskosten sind
1.
bauliche Einheiten zum Beispiel
Dach
Fassade
Geschoß
Treppenhaus,
2.
Gebäudeteile zum Beispiel
Anstrich
Blitzschutzanlage
Beton- und Steinverkleidungen
Bodenbeläge
Einbaumöbel
Estrich
Fenster
Fliesen
Güter des Rohbaus wie Maurer- und Zimmerarbeiten
Rolläden
Tapeten
Türen,
3.
betriebstechnische Anlagen und Einbauten zum Beispiel
Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimaanlagen
Druckluft-, Vakuum- und Sauerstoffanlagen
Fernsprechvermittlungsstellen
Behälterförderanlagen
Gasversorgungsanlagen
Heizungsanlagen
Sanitäre Installation
Schwachstromanlagen
Starkstromanlagen
Warmwasserversorgungsanlagen,
4.
Außenanlagen zum Beispiel
Einfriedungen
Grünanlagen
Straßen-, Wege- und Platzbefestigungen
Versorgungs- und Entsorgungsanlagen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 21.7.2012 I 1613

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022550985

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 310943b3639c28e1b9eb74b824b89910ef0bca664f8e85059b6a2b545ec6caca

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