Zum Gesetzesinhalt

AABeamtWidAnO

§ 3Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0D00A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9dc5b90e31f05977ee50d228d8d0643c9e275b9613c6a37c1d48b491de244150

XML-Quelle beim Herausgeber