AAÜG
Anlage 2Sonderversorgungssysteme
- 1.
- Sonderversorgung der Angehörigen der Nationalen Volksarmee, eingeführt mit Wirkung vom 1. Juli 1957.
- 2.
- Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, eingeführt mit Wirkung vom 1. Januar 1953.
- 3.
- Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR, eingeführt mit Wirkung vom 1. November 1970.
- 4.
- Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit, eingeführt mit Wirkung vom 1. Januar 1953.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24.7.2026 I Nr. 227
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016770991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e590235ecfdee0886394916d0fc472b1cf1c8f5e15e43ef78d661ec9c408863