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§ 1Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen sowie für damit zusammenhängende Widerspruchs- und Klageverfahren
- 1.
- Leistungen nach der Bundesbeihilfeverordnung,
- 2.
- Leistungen nach § 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 3.
- Leistungen zur medizinischen Versorgung der lokal Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen,
- 4.
- Reisekosten,
- 5.
- Umzugskosten,
- 6.
- Betreuungskosten,
- 7.
- Trennungsgeld (Inland),
- 8.
- Auslandstrennungsgeld auf Grundlage von § 12 Absatz 8 der Auslandstrennungsgeldverordnung,
- 9.
- Schadensersatzansprüche bei der Verletzung von Bediensteten des Auswärtigen Amts durch Verschulden Dritter.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0C90A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e17188f5c5da5cb1033522428a4cdab39aacfd10e3597d1990338f43b1d123fc
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 12 ATGVAuslandstrennungsgeld in Sonderfällen
„… skosten, 6. Betreuungskosten, 7. Trennungsgeld (Inland), 8. Auslandstrennungsgeld auf Grundlage von § 12 Absatz 8 der Auslandstrennungsgeldverordnung, 9. Schadensersatzansprüche bei der Verletzung von Bediensteten des Auswärtigen Amts durch Verschulden Dritter. (2) Das …“
- § 17 SGB 5Leistungen bei Beschäftigung im Ausland
„… uswärtigen Amts betroffen sind: 1. Leistungen nach der Bundesbeihilfeverordnung, 2. Leistungen nach § 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 3. Leistungen zur medizinischen Versorgung der lokal Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen, 4. Reisekosten, 5. U …“