ÄndSchnAusbV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1. 8.2005 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 9.5.2005 I 1292 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 dieser V am 1.8.2005 in Kraft.
Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes und des § 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR129210005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb682f32a30f33414a2df5c09d47f93b0def55d7b11637d0a144841e0afe347c