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ÖLVermehrAnzV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Anzeige von Vermehrungsflächen im ökologischen Landbau

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 3.8.2023 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Notifizierung gem. der
EURL 2015/1535 (CELEX Nr: 32015L1535) +++)

Die V wurde als Artikel 2 der V v. 26.7.2023 I Nr. 206 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrats erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 Satz 1 dieser V am 3.8.2023 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CE0C0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bc89d8152cae40a264314aa1fea065c3ecefacc0c09fc37ad24ab227a7441a65

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