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ÜblG 2

Art I Finanzverwaltung

Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 193 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007740951

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bf927bb5abdad976d5e63081ef936442814aed2e6e69c7cbd8a86c24e8ec034

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