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ÜbkBernAV

Eingangsformel

Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

Wir Wilhelm, ... Deutscher Kaiser, König von Preußen usw.
verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des Gesetzes vom 4. April 1888 betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichsgesetzbl. S. 139), nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats, was folgt:*
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007870897

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1d3fba7ddfcdd247b10e9c2dda328a4da82482c645b6b5bd8a91b54d763fdc55

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