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ÜAnlG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.7.2021 +++)

Das G wurde als Artikel 3 des G v. 27.7.2021 I 3146 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 36 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 16.7.2021 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR316200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f2080afec08fde4e9c28d5759399c9c7b08d793ac94198e3f880d004d8c57aef

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