1.000 Euro an den Schulförderverein: Warum die Eltern den Beitrag als Schulgeld absetzen durften
Die Zahlung ging an den Förderverein und hieß Mitgliedsbeitrag. Trotzdem erkannte der Bundesfinanzhof sie als Schulgeld an. Entscheidend war, wofür das Geld tatsächlich verwendet wurde.