STEINWACHS · HAMBURG

Yachtmakler: Provision und Vermittlungsvertrag in Hamburg

Bei der Vermittlung einer Yacht ist nicht immer klar, wofür eine Provision verlangt wird. Unsere Kanzlei in Hamburg prüft Maklervereinbarungen sowie die Abgrenzung zwischen Vermittler, Vertreter und Verkäufer.

Entsteht eine Provision schon durch die Besichtigung?

Das lässt sich nicht ohne die Vergütungsvereinbarung und den weiteren Verlauf beurteilen. Ein gesetzlicher Maklerlohn setzt mehr voraus als die bloße Durchführung einer Besichtigung.

Rechtliche Prüfung: Yachtmakler: Provision und Vermittlungsvertrag

Für einen Provisionsanspruch nach § 652 BGB sind unter anderem die vertragliche Grundlage und der Zusammenhang zwischen Maklerleistung und Hauptvertrag relevant. Zusätzlich kann die Rolle des Maklers über die reine Vermittlung hinausgehen. Wer Angaben zur Yacht macht oder Gelder entgegennimmt, wird nicht allein dadurch selbst Verkäufer; die konkreten Vereinbarungen und Erklärungen entscheiden. Gerade bei mehreren Vermittlern sollte der Ablauf vollständig dokumentiert sein.

Die Maklerleistung von der Verkäuferrolle trennen

  1. Legen Sie Maklerauftrag, Exposé und den letztlich geschlossenen Kaufvertrag nebeneinander.
  2. Dokumentieren Sie, wer den Kontakt hergestellt und welche Verhandlungen begleitet hat.
  3. Ordnen Sie Provisionsrechnungen und Geldempfänger konkret zu; Vermittlung, Vertretung und eigener Verkauf können unterschiedliche Pflichten auslösen.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir untersuchen Auftrag, Exposé, Kontaktverlauf und Kaufvertrag. Sodann prüfen wir die verlangte Provision und etwaige besondere Leistungen. Bei einer geplanten Beauftragung werden Vergütung, Laufzeit, Vertretungsbefugnisse und der Umgang mit Interessenten geklärt. Bei Streitigkeiten bereiten wir eine begründete Zahlungsposition oder deren Abwehr vor.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Maklerauftrag und Bedingungen
  • Provisionsrechnung
  • Kontaktverlauf sowie Kaufvertrag

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Rechtsanwalt Stephan Steinwachs befasst sich mit rechtlichen Fragen rund um den Yachtsport. Vertragsprüfung, technische Beweissicherung und das wirtschaftliche Ziel des Eigners werden gemeinsam betrachtet.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 652 BGB · § 280 BGB

Beratung in Hamburg

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hamburg. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Yachtrecht in Hamburg: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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