STEINWACHS · HAMBURG
Gewährleistungsausschluss beim Bootskauf in Hamburg
Formulierungen wie gekauft wie gesehen oder ohne Gewährleistung werden beim Bootskauf häufig verwendet. STEINWACHS prüft in Hamburg, welchen Umfang eine solche Klausel hat und ob sie im konkreten Geschäft trägt.
Schließt gekauft wie gesehen sämtliche Rechte aus?
Der Umfang hängt von der konkreten Vereinbarung und dem Kauf ab. Insbesondere zugesagte Eigenschaften und die Grenzen des § 444 BGB müssen gesondert bewertet werden.
Rechtliche Prüfung: Gewährleistungsausschluss beim Bootskauf
Ein Haftungsausschluss muss im Zusammenhang mit den übrigen Vereinbarungen gelesen werden. Aussagen über Zustand, Motor oder frühere Schäden können für die geschuldete Beschaffenheit entscheidend sein. § 444 BGB begrenzt die Berufung auf einen Ausschluss bei arglistigem Verschweigen oder einer Beschaffenheitsgarantie. Daneben kommt es darauf an, ob ein privater Verkauf oder ein Unternehmer-Verbraucher-Geschäft vorliegt. Eine pauschale Überschrift im Vertrag entscheidet diese Einordnung nicht.
Haftungsausschluss und Zusagen gemeinsam prüfen
- Lesen Sie die Ausschlussklausel zusammen mit konkreten Angaben zu Motor, Rumpf und Vorschäden.
- Sichern Sie Aussagen außerhalb des Vertrags, insbesondere Inserat und schriftliche Antworten des Verkäufers.
- Klären Sie die tatsächliche Verkäuferrolle; das Wort Privatverkauf beantwortet nicht allein, ob Verbraucherschutzvorschriften eingreifen.
So bearbeiten wir Ihr Anliegen
Wir vergleichen Klausel, Exposé, Nachrichten und konkrete Zusagen. Dabei wird herausgearbeitet, welcher Anspruch durch die Klausel überhaupt betroffen sein könnte. Verkäufer unterstützen wir bei einer verständlichen Dokumentation bekannter Zustände; Käufer bei der begründeten Reaktion auf einen pauschalen Haftungseinwand. Vorwürfe bewussten Verschweigens werden nur auf belegbare Tatsachen gestützt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vollständiger Kaufvertrag
- Inserat und Nachrichten vor dem Kauf
- Nachweise zu Zusagen und bekannten Mängeln
Ihr Anliegen im Kanzleiteam
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs befasst sich mit rechtlichen Fragen rund um den Yachtsport. Vertragsprüfung, technische Beweissicherung und das wirtschaftliche Ziel des Eigners werden gemeinsam betrachtet.
Team und TätigkeitsgebieteRechtliche Grundlagen
Vertiefende Informationen
Den allgemeinen rechtlichen Hintergrund erläutert unser Ratgeber: Mängel beim Yachtkauf: Rechte des Käufers.
Beratung in Hamburg
Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hamburg. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Yachtrecht in Hamburg: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.
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