STEINWACHS · HAMBURG

Gastronomiebetrieb übernehmen in Hamburg

Eine Betriebsübernahme umfasst mehr als Inventar und Schlüssel. STEINWACHS begleitet in Hamburg die rechtliche Abstimmung von Kauf, Pacht, Personal und dem geplanten Eröffnungstermin.

Kann eine Übernahme nur über einen kurzen Inventarkaufvertrag erfolgen?

Das kann wesentliche Themen auslassen. Ob tatsächlich nur einzelne Gegenstände oder ein fortführbarer Betrieb übernommen werden, muss anhand der realen Gestaltung geprüft werden.

Rechtliche Prüfung: Gastronomiebetrieb übernehmen

Zuerst müssen die tatsächlich übertragenen Vermögenswerte und Rechte beschrieben werden. Miet- und Pachtverträge, Lieferbindungen, Marken oder Internetauftritte gehen nicht sämtlich ohne weitere Voraussetzungen mit über. Bei Beschäftigten ist ein möglicher Betriebsübergang nach § 613a BGB zu prüfen. Erlaubnisse und behördliche Anforderungen sind daneben eigenständig zu betrachten. Ein pauschaler Ablösebetrag erklärt weder die rechtliche Zuordnung noch den wirtschaftlichen Zustand des übernommenen Bestands.

Die Übernahme eines Gastronomiebetriebs strukturieren

  1. Trennen Sie Miet- oder Pachtvertrag, Inventarkauf und sonstige Vertragsübernahmen.
  2. Lassen Sie Eigentum, Finanzierung und Zustand wichtiger Geräte nachvollziehbar belegen.
  3. Stimmen Sie Personal, behördliche Anforderungen und tatsächliche Übergabe auf das gewählte Übernahmemodell ab, damit kein betrieblicher Baustein ungesichert bleibt.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir erstellen aus dem Betriebskonzept und den Verträgen eine Liste notwendiger Zustimmungen und Bedingungen. Kaufpreis, Übergabe und tatsächliche Nutzbarkeit werden miteinander verknüpft. Offene Forderungen, Personalfragen und Gewährleistung werden ausdrücklich geregelt. Die Prüfung konzentriert sich auf Risiken, die nach dem Inhaberwechsel den laufenden Betrieb beeinträchtigen können.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Übernahmeentwurf und Inventarliste
  • Miet-, Liefer- und Arbeitsverträge
  • Genehmigungen sowie Angaben zu offenen Verpflichtungen

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Stephan Steinwachs berät Gastronomen und Hoteliers und ist als Dozent im Event- und Gastronomierecht tätig. Bei Vertrags- und Betriebsfragen verbindet die Kanzlei die juristische Prüfung mit den wirtschaftlichen Anforderungen des laufenden Betriebs.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 433 BGB · § 613a BGB · § 581 BGB

Beratung in Hamburg

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hamburg. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Gastronomierecht in Hamburg: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

Weitere Anliegen in Hamburg

Bierlieferungsvertrag und Brauereibindung

Getränkebezug, Darlehen und Ausstattung werden häufig in einem Vertragsbündel verbunden. Unsere Hamburger Beratung untersucht die gesamte Bindung und die Folgen von Mengenunterschreitungen oder einem Betriebswechsel.