STEINWACHS · HANNOVER

Künftige Schäden nach Behandlungsfehler sichern in Hannover

Die erste Behandlung ist abgeschlossen, doch weitere Operationen oder dauerhafte Einschränkungen bleiben möglich. STEINWACHS berät in Hannover dazu, wie noch nicht bezifferbare Folgen eines Behandlungsfehlers bei Verhandlungen und im Prozess berücksichtigt werden.

Muss man warten, bis jeder zukünftige Schaden beziffert werden kann?

Nicht immer. Unter den Voraussetzungen des § 256 ZPO kann die Ersatzpflicht für weitere Schäden gerichtlich festgestellt werden. Welche Schadenspositionen davon erfasst werden sollen, muss konkret und rechtlich zutreffend beschrieben werden.

Zahlung und Feststellung erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Eine Zahlungsklage betrifft einen bereits bestimmbaren Anspruch. Ein Feststellungsantrag kann dagegen dazu dienen, die Ersatzpflicht für weitere Folgen eines schädigenden Ereignisses zu klären. Er setzt ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung voraus; eine abstrakte Sorge reicht nicht in jedem Fall.

Die medizinische Prognose ist deshalb wichtig. Geplante Eingriffe, erwartbare Hilfsmittel oder ein noch ungeklärter Erwerbsverlauf müssen mit dem behaupteten Fehler verbunden werden. Ob die Voraussetzungen einer Feststellung vorliegen, lässt sich nicht allein aus dem Umstand ableiten, dass die Behandlung enttäuschend verlaufen ist.

Abfindungserklärungen auf ihre Reichweite prüfen

Eine als endgültig bezeichnete Abfindung kann auch noch unbekannte Folgeschäden erfassen. Deshalb gehört der genaue Wortlaut vor der Unterschrift in die rechtliche Prüfung. Vorbehalte müssen verständlich festlegen, welche Ansprüche erledigt werden und welche offenbleiben.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt das Verhältnis von materiellem Schadensersatz und Schmerzensgeld. Bereits berücksichtigte und vorhersehbare immaterielle Folgen können nicht beliebig erneut geltend gemacht werden. Ein allgemeiner Vorbehalt sichert deshalb nicht automatisch jede spätere Forderung. Wir gleichen die Vereinbarung mit der bisherigen Anspruchsanmeldung und der medizinischen Prognose ab.

Fristen und spätere Nachweise mitdenken

§ 204 BGB regelt verschiedene Tatbestände der Verjährungshemmung. Welche Maßnahme welche Ansprüche erfasst, muss zum konkreten Vorgehen passen. Eine bloße eigene Erklärung, man behalte sich weitere Ansprüche vor, hemmt die Verjährung nicht schon für sich genommen.

Für die Beratung in Hannover sind daher auch frühere Zahlungen, Anerkenntnisse, Vergleichsentwürfe und die Korrespondenz mit dem Versicherer relevant. Selbst nach einer Feststellung müssen spätere Schäden grundsätzlich nachvollziehbar belegt und dem Ereignis zugeordnet werden. Eine fortgeführte Dokumentation erleichtert diese spätere Prüfung.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  1. Offene medizinische Prognosen und geplante Maßnahmen benennen.
  2. Vergleichsangebote auf einen umfassenden Anspruchsverzicht prüfen lassen.
  3. Verjährung und Umfang einer möglichen Feststellung getrennt klären.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Aktuelle Prognosen und Behandlungsplanung
  • Bisherige Anspruchsschreiben und Zahlungen
  • Abfindungs- und Vergleichsentwürfe

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Dr. Oliver Ulrich setzt einen Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht. Seine Dissertation befasste sich mit der Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess. Im Mandat werden medizinische Unterlagen, Beweisfragen und die Folgen für den Patienten zusammengeführt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen

Rechtsstand: 25. September 2026.

Beratung in Hannover

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hannover. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte die Beteiligten und bereits laufende Fristen. Die fachliche Zuständigkeit, benötigte Unterlagen sowie Umfang und Kosten der Beauftragung werden vorab abgestimmt. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt.

Weitere Beratungsthemen: Arzthaftung in Hannover

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