Erst mit 75 geheiratet: Warum die Witwe trotzdem eine Betriebsrente erhält

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Erst mit 75 geheiratet: Warum die Witwe trotzdem eine Betriebsrente erhält

Fast zwanzig Jahre lebte das Paar zusammen, bevor es heiratete. Als der Ehemann knapp zwei Jahre später starb, verweigerte die Unterstützungskasse die betriebliche Witwenrente. Die Ehe sei zu spät geschlossen worden und habe zu kurz bestanden. Vor dem Bundesarbeitsgericht setzte sich die Witwe durch.

Zwei Voraussetzungen sollten die Rente ausschließen

Die Hochzeit fand am 10. Januar 2022 statt, der Ehemann war 75 Jahre alt. Er starb am 12. Oktober 2023. Die Versorgungsordnung verweigerte eine Hinterbliebenenrente, wenn der Beschäftigte bei der Heirat bereits 60 war und die Ehe weniger als fünf Jahre gedauert hatte.

Das BAG stellte die Zahlungspflicht über monatlich 675,82 Euro brutto ab November 2023 fest. Das entsprach 55 Prozent der zuletzt gezahlten Betriebsrente. Die entgegenstehenden Urteile der Vorinstanzen hatten keinen Bestand.

Warum die Altersgrenze nicht trug

Nach § 10 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters gerechtfertigt sein. Dafür braucht es ein legitimes Ziel sowie angemessene und erforderliche Mittel. Der Wunsch, Versorgungskosten planbar zu halten, beantwortet damit noch nicht jede Frage.

Hier markierte der 60. Geburtstag nach der Versorgungsordnung weder das typische Ende des Arbeitsverhältnisses noch den üblichen Versorgungsbeginn. Die daran geknüpfte Benachteiligung war nicht angemessen. Die zusätzliche Fünfjahresbedingung machte die Kombination ebenfalls nicht wirksam.

Das Urteil beseitigt nicht jede Grenze für Hinterbliebene

Eine Klausel, die an den tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand oder an ein anderes sachgerechtes Merkmal der Versorgungsordnung anknüpft, ist gesondert zu beurteilen. Ebenso müssen die sonstigen Voraussetzungen der Zusage erfüllt sein. Die Entscheidung begründet keinen allgemeinen Rentenanspruch allein aufgrund einer Eheschließung.

Für Betroffene ist deshalb die vollständige Versorgungsregelung wichtiger als ein einzelner Satz aus dem Ablehnungsschreiben. Fordern Sie die maßgebliche Fassung einschließlich Anlagen und Änderungen an. Prüfen Sie, auf welchen Zeitpunkt sich jede Bedingung bezieht: Beginn des Arbeitsverhältnisses, Ende der Beschäftigung, Rentenbeginn, Hochzeit oder Todesfall. Diese Daten erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Welche Unterlagen die Prüfung erleichtern

Legen Sie die Versorgungszusage, letzte Rentenmitteilungen, Heirats- und Sterbeurkunde sowie das Ablehnungsschreiben zusammen. Halten Sie fest, wann der Antrag gestellt wurde und welche Begründung die Kasse gegeben hat. Eine übersichtliche Zeitleiste hilft, die Klausel am tatsächlichen Ablauf zu messen.

Betriebliche Leistungen sollten dabei getrennt von einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente betrachtet werden. Bewahren Sie Schreiben der jeweiligen Stellen getrennt auf und ordnen Sie Zahlungen eindeutig zu. Bei einer Ablehnung kann eine Prüfung sinnvoll sein, ob schon die Ausschlussklausel unwirksam ist. Die bloße Anwendung ihres Wortlauts ist nicht immer das Ende der rechtlichen Bewertung.

Amtliche Quellen: BAG, Urteil vom 10. März 2026, 3 AZR 107/25. Der Volltext wurde laut amtlicher Entscheidungsübersicht am 8. Juli 2026 bereitgestellt.

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