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Vertragsstrafenrechner Bau

Berechnen Sie eine ausdrücklich vereinbarte Vertragsstrafe mit dem richtigen Bezugsbetrag und Höchstbetrag.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Auftragssumme oder tatsächliche Abrechnungssumme nach Klausel.
Nicht automatisch wirksam.
Keine automatische Gleichsetzung von Kalender- und Werktagen.
Wirksamkeit der Obergrenze gesondert prüfen.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Vertraglich maßgebliche Bezugsgröße in €
100.000
Vereinbarter Satz je Zähleinheit in %
0,2
Zurechenbare Tage/Werktage/Wochen gemäß Klausel
20
Vertraglicher Höchstsatz in %
5
Bereits auf Vertragsstrafe angerechnet in €
0

Rechnerischer Vertragsstrafensaldo: 4.000,00 €

  • Unbegrenzter rechnerischer Betrag: 4.000,00 €
  • Eingegebene Höchstgrenze: 5.000,00 €

Klauselwirksamkeit, richtige Bezugsgröße, Verschulden, Vorbehalt bei Abnahme und Verhältnis zu Schadenersatz werden nicht automatisch bejaht.

Typische Eingabefehler vermeiden

Gesamtbetrag, eigener Anteil und Verteilungsschlüssel müssen zusammenpassen. Bei Schäden dieselbe Position nicht zugleich als Minderung, Reparaturkosten und zusätzliche Erstattung erfassen.

So wird gerechnet

Minimum aus Bezugsgröße × Einzelsatz × Zähleinheiten und Bezugsgröße × Höchstsatz; danach Anrechnungen.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Vorgegebene geprüfte Vertragsregel; kein pauschaler gesetzlich zulässiger Strafsatz.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Vertragsklausel, Termin-/Verzugsnachweise, Abnahmeprotokoll und Vorbehalt.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Vertraglich maßgebliche Bezugsgröße in €; Vereinbarter Satz je Zähleinheit in %; Zurechenbare Tage/Werktage/Wochen gemäß Klausel; Vertraglicher Höchstsatz in %; Bereits auf Vertragsstrafe angerechnet in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Vertragsklausel, Termin-/Verzugsnachweise, Abnahmeprotokoll und Vorbehalt.

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Ansprechpartner: Teuta Pernokaj. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.