STEINWACHS · Immobilien, WEG und Bau
Baumängel-Minderungsrechner
Berechnen Sie eine wertproportionale Werklohnminderung anhand sachverständig begründeter Werte.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Vereinbarte Vergütung in €
- 100.000
- Wert des mangelfreien Werks in €
- 100.000
- Wert des mangelhaften Werks in €
- 85.000
Rechnerischer Minderungsbetrag: 15.000,00 €
- Geminderte Vergütung: 85.000,00 €
Mangel, Nacherfüllung, Erklärungs- und Ausschlussfragen sowie die Bewertungsgrundlage sind gesondert zu prüfen. Minderung und Schadenersatz nicht ohne Weiteres gleichsetzen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Gesamtbetrag, eigener Anteil und Verteilungsschlüssel müssen zusammenpassen. Bei Schäden dieselbe Position nicht zugleich als Minderung, Reparaturkosten und zusätzliche Erstattung erfassen.
So wird gerechnet
Vergütung × (1 − mangelhafter Werkeswert ÷ mangelfreier Werkeswert).
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Wertproportionale Minderung nach § 638 Abs. 3 BGB; keine automatische Mangelquote.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Werkvertrag, Abnahme, Mängelnachweise, Nacherfüllungsverlauf und Wertgutachten.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Vereinbarte Vergütung in €; Wert des mangelfreien Werks in €; Wert des mangelhaften Werks in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Werkvertrag, Abnahme, Mängelnachweise, Nacherfüllungsverlauf und Wertgutachten.
Beratung zu diesem Thema anfragen
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Ansprechpartner: Teuta Pernokaj. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.