STEINWACHS · Verkehr und Fahrzeugschäden
Totalschaden- und Reparaturvergleich
Vergleichen Sie Reparaturaufwand, Wiederbeschaffungswert und Restwert auf einheitlicher Steuerbasis.
← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich
Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Wiederbeschaffungswert in €
- 10.000
- Anzurechnender Restwert in €
- 2.000
- Prognostizierte Reparaturkosten in €
- 11.000
- Zusätzlich ermittelter Minderwert in €
- 500
- Alle Beträge stammen aus einer konsistenten Bewertung; Umsatzsteuerbehandlung ist abgestimmt.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerischer Wiederbeschaffungsaufwand: 8.000,00 €
- Reparaturkosten zuzüglich Minderwert: 11.500,00 €
- Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert: 115 %
- 130 % des Wiederbeschaffungswertes: 13.000,00 €
Die Prozentzahl allein entscheidet nicht über die Abrechnung. Tatsächliche fachgerechte Reparatur, Integritätsinteresse, Weiternutzung, Gutachten und Umsatzsteuer können maßgeblich sein.
Typische Eingabefehler vermeiden
Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten und Nutzungsausfall auseinanderhalten. Prüfen Sie, ob Beträge netto oder brutto eingegeben werden sollen und welche Zahlungen bereits erfolgt sind.
So wird gerechnet
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert − Restwert. Separater Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungswert.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Mathematischer Vergleich von Gutachtenwerten, keine automatische Freigabe einer Reparatur oder Zusage der Erstattungsfähigkeit.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Schadengutachten, Reparaturprognose/-rechnung, Restwertangebote und Nutzungsnachweise.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Wiederbeschaffungswert in €; Anzurechnender Restwert in €; Prognostizierte Reparaturkosten in €; Zusätzlich ermittelter Minderwert in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Schadengutachten, Reparaturprognose/-rechnung, Restwertangebote und Nutzungsnachweise.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Rechtsberatung: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
Passende weitere Rechner
Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.