STEINWACHS · Verkehr und Fahrzeugschäden
Unfallquoten-Rechner
Wenden Sie eine vorgegebene Haftungsquote auf bereits bezifferte quotierbare Schadenspositionen an.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Quotierbare Schadenssumme in €
- 10.000
- Haftungsanteil der Gegenseite in %
- 75
- Bereits auf diese Ansprüche geleistet in €
- 2.000
Rechnerischer Restbetrag: 5.500,00 €
- Schaden nach Haftungsquote: 7.500,00 €
- Bereits geleistet: -2.000,00 €
Die Haftungsquote wird nicht aus Unfallangaben vorhergesagt. Anspruchsübergänge, Quotenvorrecht und einzelne Sonderpositionen können andere Berechnungen verlangen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten und Nutzungsausfall auseinanderhalten. Prüfen Sie, ob Beträge netto oder brutto eingegeben werden sollen und welche Zahlungen bereits erfolgt sind.
So wird gerechnet
Geeignete Schadenssumme × festgelegter gegnerischer Haftungsanteil − zugeordnete Zahlung.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Einheitliche Quote für geeignete Positionen; keine Kaskoverrechnung und kein Quotenvorrecht.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Schadensaufstellung, Haftungseinordnung und Abrechnung des Versicherers.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Quotierbare Schadenssumme in €; Haftungsanteil der Gegenseite in %; Bereits auf diese Ansprüche geleistet in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Schadensaufstellung, Haftungseinordnung und Abrechnung des Versicherers.
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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.