Was ist das Sozialrecht?

Das Sozialrecht als Teil des öffentlichen Rechts umfasst alle Vorschriften, die der Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung dienen, einen Sozialstaat zu schaffen.

Zudem legt das Grundgesetz in Art. 20 I fest, dass der Staat verpflichtet ist, das Sozialstaatsprinzip zu wahren. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, wurde das Sozialrecht geschaffen, das vor allem in den Sozialgesetzbüchern (SGB I – XII) normiert ist.


Leitmotive und Ziele des Sozialrechts

Zentrale Leitmotive im Sozialrecht sind soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit. Diese Prinzipien gebieten es, dass jedem Staatsbürger ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden soll.

Darüber hinaus schützt das Sozialrecht die Menschen in Deutschland vor typischen, sozialen und existenzbedrohenden Risiken, wie zum Beispiel Verdienstausfall aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Außerdem soll das Sozialrecht benachteiligten Gruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderung, eine weitgehend unabhängige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der umfassenden Regelungsintentionen des Sozialrechts.


Wesentliche Inhalte im Sozialrecht

Zu den wichtigsten Bereichen im Sozialrecht zählen unter anderem:

  • Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitsförderung

  • Behindertenrecht

  • Kinder- und Jugendhilfe

  • Leistungen wie BAföG, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld

  • Sozialhilfe

  • Soziale Entschädigungen, z.B. Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigungsrecht

Dabei gilt: Diese Bereiche sind miteinander verknüpft, und ihre Regelungen dienen sowohl der Prävention als auch der Unterstützung in Notlagen.


Gerichtsbarkeit im Sozialrecht

Streitigkeiten im Sozialrecht werden vor den Sozialgerichten verhandelt. Das Sozialrecht unterliegt also einer eigenen Gerichtsbarkeit mit besonderen Verfahrensvorschriften.

Zudem sind die Verfahren im Sozialrecht in den Gesetzen klar geregelt, insbesondere im Sozialgerichtsgesetz (SGG), sowie in SGB I und SGB X.

Daher ist es besonders wichtig, im Falle von sozialrechtlichen Konflikten rechtzeitig kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.


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