STEINWACHS · Familie und Erbe
Zugewinnausgleichsrechner
Vergleichen Sie bereits rechtlich bereinigte und indexierte Anfangsvermögen mit den maßgeblichen Endvermögen.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- A: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €
- 20.000
- A: maßgebliches Endvermögen in €
- 200.000
- B: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €
- 10.000
- B: maßgebliches Endvermögen in €
- 50.000
- Bereits rechtlich ermittelte Haftungsgrenze des Ausgleichspflichtigen in €
- 200.000
- Stichtage, Indexierung, privilegierte Erwerbe, Schulden und Hinzurechnungen sind geprüft; keine abweichende ehevertragliche Regelung.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerisch A an B: 70.000,00 €
- Zugewinn A: 180.000,00 €
- Zugewinn B: 40.000,00 €
- Hälftige Differenz vor Haftungsgrenze: 70.000,00 €
Dieser Saldenrechner übernimmt die eingegebene Indexierung, bewertet sie aber nicht selbst. Auskunft, Beweislast, illoyale Vermögensminderung und Stichtagsfragen bleiben individuell zu prüfen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
So wird gerechnet
Je Person positiver Unterschied zwischen Endvermögen und bereinigtem Anfangsvermögen; Hälfte der Zugewinndifferenz, begrenzt durch eingeordnete Haftungsgrenze.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Zugewinngemeinschaft mit bereits ermittelten rechtlichen Vermögenswerten. Keine Vermögensbewertung aus Konto-Salden allein.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Stichtagsverzeichnisse, Bewertungsbelege, Indexierung, Schenkungen/Erbschaften und Ehevertrag.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
A: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €; A: maßgebliches Endvermögen in €; B: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €; B: maßgebliches Endvermögen in €; Bereits rechtlich ermittelte Haftungsgrenze des Ausgleichspflichtigen in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Stichtagsverzeichnisse, Bewertungsbelege, Indexierung, Schenkungen/Erbschaften und Ehevertrag.
Beratung zu diesem Thema anfragen
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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.