STEINWACHS · Familie und Erbe

Zugewinnausgleichsrechner

Vergleichen Sie bereits rechtlich bereinigte und indexierte Anfangsvermögen mit den maßgeblichen Endvermögen.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Privilegierte Erwerbe und Kaufkraftausgleich bereits berücksichtigen.
§ 1378 Abs. 2, § 1384 und Hinzurechnungen prüfen.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

A: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €
20.000
A: maßgebliches Endvermögen in €
200.000
B: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €
10.000
B: maßgebliches Endvermögen in €
50.000
Bereits rechtlich ermittelte Haftungsgrenze des Ausgleichspflichtigen in €
200.000
Stichtage, Indexierung, privilegierte Erwerbe, Schulden und Hinzurechnungen sind geprüft; keine abweichende ehevertragliche Regelung.
Voraussetzung bestätigt

Rechnerisch A an B: 70.000,00 €

  • Zugewinn A: 180.000,00 €
  • Zugewinn B: 40.000,00 €
  • Hälftige Differenz vor Haftungsgrenze: 70.000,00 €

Dieser Saldenrechner übernimmt die eingegebene Indexierung, bewertet sie aber nicht selbst. Auskunft, Beweislast, illoyale Vermögensminderung und Stichtagsfragen bleiben individuell zu prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

So wird gerechnet

Je Person positiver Unterschied zwischen Endvermögen und bereinigtem Anfangsvermögen; Hälfte der Zugewinndifferenz, begrenzt durch eingeordnete Haftungsgrenze.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Zugewinngemeinschaft mit bereits ermittelten rechtlichen Vermögenswerten. Keine Vermögensbewertung aus Konto-Salden allein.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Stichtagsverzeichnisse, Bewertungsbelege, Indexierung, Schenkungen/Erbschaften und Ehevertrag.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

A: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €; A: maßgebliches Endvermögen in €; B: bereits indexiertes/bereinigtes Anfangsvermögen in €; B: maßgebliches Endvermögen in €; Bereits rechtlich ermittelte Haftungsgrenze des Ausgleichspflichtigen in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Stichtagsverzeichnisse, Bewertungsbelege, Indexierung, Schenkungen/Erbschaften und Ehevertrag.

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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.