STEINWACHS · HAMBURG
Internet- und Telefonanschluss in der Mietwohnung in Hamburg
Ein zugesagter Anschluss funktioniert nicht oder seine Herstellung ist streitig. Unsere Hamburger Beratung klärt, welche Beschaffenheit der Wohnung vereinbart wurde.
Ist immer der Vermieter für eine Internetstörung zuständig?
Nein. Die Ursache und die vereinbarten Leistungen müssen zwischen Mietverhältnis und Anbieterauftrag abgegrenzt werden.
Rechtliche Prüfung: Internet- und Telefonanschluss in der Mietwohnung
Der Telekommunikationsvertrag mit einem Anbieter und die mietvertraglich geschuldete Ausstattung sind getrennte Rechtsverhältnisse. Entscheidend können Exposé, Mietvertrag und konkrete Zusagen sein. Nicht jede technische Störung liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Vor einer Forderung sollten Leitungszustand, Ursache und Zuständigkeiten möglichst geklärt werden. §§ 535 und 536 BGB bilden für einen mietvertraglichen Mangel einen möglichen Ausgangspunkt.
Anschlussstörung und Verantwortlichkeit eingrenzen
- Vergleichen Sie Mietvertrag und Exposé mit dem tatsächlich verfügbaren Anschluss.
- Bewahren Sie Störungsmeldungen und technische Feststellungen des Anbieters auf.
- Trennen Sie Gebäudeverkabelung, Endgerät und Telekommunikationsvertrag, damit Forderungen an den richtigen Verantwortlichen gerichtet werden.
So bearbeiten wir Ihr Anliegen
Wir vergleichen die Vereinbarung mit den technischen Feststellungen des Anbieters. Anschließend wird eine konkrete Aufforderung zur Klärung oder Beseitigung vorbereitet. Etwaige Kosten für Übergangslösungen werden auf ihre rechtliche Zuordnung geprüft.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Mietvertrag und Exposé
- Störungsberichte des Anbieters
- Zusagen und bisherige Mängelmeldungen
Ihr Anliegen im Kanzleiteam
Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.
Team und TätigkeitsgebieteRechtliche Grundlagen
Beratung in Hamburg
Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hamburg. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Hamburg: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.
Weitere Anliegen in Hamburg
Kleinreparaturklausel und Handwerkerrechnung
Eine Reparaturrechnung wird an den Mieter weitergereicht. Unsere Hamburger Beratung klärt, ob eine wirksame Kleinreparaturklausel gerade diese Kosten erfasst.
Indexmiete prüfen lassen
Eine Anpassung der Indexmiete kann die monatlichen Wohnkosten spürbar verändern. STEINWACHS prüft für Mieter und Vermieter in Hamburg, ob die Vertragsklausel und die konkrete Erhöhung zusammenpassen und welcher Zahlungsbetrag tatsächlich geschuldet ist.
Kaution wegen Wohnungsschäden einbehalten
Nach einer Wohnungsrückgabe stehen sich häufig eine Kautionsforderung und behauptete Schäden gegenüber. STEINWACHS berät in Hamburg zur Abgrenzung von gewöhnlicher Abnutzung, ersatzfähigen Beschädigungen und vertraglich geschuldeten Arbeiten.
Kündigung wegen Mietrückständen
Eine Kündigung wegen offener Mieten verlangt eine genaue Aufarbeitung des Mietkontos. Unsere Kanzlei in Hamburg unterstützt bei der Abwehr einer Kündigung ebenso wie bei der Vorbereitung berechtigter Ansprüche eines Vermieters.