STEINWACHS · HAMBURG

Internet- und Telefonanschluss in der Mietwohnung in Hamburg

Ein zugesagter Anschluss funktioniert nicht oder seine Herstellung ist streitig. Unsere Hamburger Beratung klärt, welche Beschaffenheit der Wohnung vereinbart wurde.

Ist immer der Vermieter für eine Internetstörung zuständig?

Nein. Die Ursache und die vereinbarten Leistungen müssen zwischen Mietverhältnis und Anbieterauftrag abgegrenzt werden.

Rechtliche Prüfung: Internet- und Telefonanschluss in der Mietwohnung

Der Telekommunikationsvertrag mit einem Anbieter und die mietvertraglich geschuldete Ausstattung sind getrennte Rechtsverhältnisse. Entscheidend können Exposé, Mietvertrag und konkrete Zusagen sein. Nicht jede technische Störung liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Vor einer Forderung sollten Leitungszustand, Ursache und Zuständigkeiten möglichst geklärt werden. §§ 535 und 536 BGB bilden für einen mietvertraglichen Mangel einen möglichen Ausgangspunkt.

Anschlussstörung und Verantwortlichkeit eingrenzen

  1. Vergleichen Sie Mietvertrag und Exposé mit dem tatsächlich verfügbaren Anschluss.
  2. Bewahren Sie Störungsmeldungen und technische Feststellungen des Anbieters auf.
  3. Trennen Sie Gebäudeverkabelung, Endgerät und Telekommunikationsvertrag, damit Forderungen an den richtigen Verantwortlichen gerichtet werden.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir vergleichen die Vereinbarung mit den technischen Feststellungen des Anbieters. Anschließend wird eine konkrete Aufforderung zur Klärung oder Beseitigung vorbereitet. Etwaige Kosten für Übergangslösungen werden auf ihre rechtliche Zuordnung geprüft.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Mietvertrag und Exposé
  • Störungsberichte des Anbieters
  • Zusagen und bisherige Mängelmeldungen

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 535 BGB · § 536 BGB · § 536c BGB

Beratung in Hamburg

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hamburg. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Hamburg: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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