STEINWACHS · Mietrecht
Mietminderungs-Betragsrechner
Berechnen Sie den Geldbetrag einer bereits begründeten Minderungsquote für einen konkreten Zeitraum.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Maßgebliche monatliche Bruttomiete in €
- 1.000
- Bereits ermittelte Minderungsquote in %
- 10
- Erster betroffener Tag
- 2026-09-01
- Letzter betroffener Tag
- 2026-09-30
Rechnerischer Minderungsbetrag: 100,00 €
- Zeitanteilige Bemessungsmiete: 1.000,00 €
- Vorgegebene Quote: 10 %
- Tage einschließlich Anfang und Ende: 30
Die Quote und die rechtlichen Voraussetzungen sind nicht festgestellt. Nicht ungeprüft laufende Mietzahlungen kürzen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nettokaltmiete und Gesamtmiete nicht verwechseln. Vergleichen Sie die verwendeten Zeiträume und Flächenangaben mit Vertrag und Abrechnung. Bei Indexwerten müssen Ausgangswert und neuer Wert derselben Basisreihe entstammen.
So wird gerechnet
Bruttomiete je betroffenen Monat × betroffene Kalendertage ÷ Monatstage × vorgegebene Quote.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Gleichbleibende Miete und Minderungsquote. Unterschiedliche Mängelphasen getrennt rechnen.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Mietvertrag, Mangelanzeige, Fotos, Protokolle und rechtlich eingeordnete Quote.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Maßgebliche monatliche Bruttomiete in €; Bereits ermittelte Minderungsquote in %; Erster betroffener Tag; Letzter betroffener Tag. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Mietvertrag, Mangelanzeige, Fotos, Protokolle und rechtlich eingeordnete Quote.
Beratung zu diesem Thema anfragen
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Ansprechpartner: Dr. Oliver Ulrich. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.