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Kaufrecht

Das Kaufrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst im Wesentlichen alle Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages betreffen.

Der Kaufvertrag ist der am häufigsten abgeschlossene Vertrag im alltäglichen Leben. Der Gesetzgeber hat das Kaufrecht daher in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert geregelt. Der Kaufvertrag kann im Kaufrecht in der Regel mündlich geschlossen werden. Ausnahmen bestehen beispielsweise beim Verkauf von Grundstücken, welcher im Kaufrecht einer notariellen Beurkundung bedarf.

Gegenstand eines Kaufvertrags sind in der Regel Sachen, also körperliche Gegenstände, es können aber auch andere Gegenstände wie Rechte, z.B. Forderungen, verkauft werden. Auch können beispielweise Tiere Gegenstand eines Kaufvertrags im Kaufrecht sein, § 90a BGB.

Eine der zentralen Problemstellungen im Kaufrecht stellen die Mängelgewährleistungsrechte dar.  Diese regeln im Wesentlichen, was passiert, wenn der Verkäufer die Leistung nicht wie geschuldet erbringt, also die Sache einen Mangel aufweist. In diesem Falle kann der Käufer im Kaufrecht beispielsweise evtl. Nacherfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Geprägt ist das Kaufrecht insbesondere durch die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und zahlreiche Urteile des EuGH, die den Verbraucherschutz stärken.  Der Verbrauchsgüterkauf ist in den §§ 474 ff. BGB geregelt und  enthält besondere Regelungen für den Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer.

Auch Kaufleute haben im Kaufrecht besondere Regelungen zu beachten, der so genannte Handelskauf wird durch die Vorschriften in den §§ 373 ff. HGB ergänzt.

Gegenstand von Auseinandersetzungen im Kaufrecht sind beispielsweise folgende Bereiche:

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Minderung
  • Schadensersatz
  • Garantie
  • Gewährleistungsausschluss
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Eigentumsvorbehalt
  • Rügeobliegenheit

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Kaufrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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