STEINWACHS · Gewerbe, Gastronomie und Hotel
Hotel-Stornokostenrechner
Stellen Sie eine konkrete Stornoabrechnung mit ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erlös zusammen.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Ausgangspreis der ausgefallenen Buchung in €
- 1.200
- Tatsächlich ersparte Aufwendungen in €
- 180
- Anzurechnender Nettoersatz aus Weitervermietung in €
- 400
- Bereits gezahlter Betrag in €
- 200
Offener Saldo; negativer Betrag = rechnerisches Guthaben: 420,00 €
- Bereinigte Ausgangsforderung: 620,00 €
- Bereits gezahlt: 200,00 €
Vertragsart, wirksame Stornoregelung, Absagegrund, Nachweis geringeren Schadens und Ersatzvermietung sind rechtlich gesondert zu prüfen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Vertraglich vereinbarte Bezugsgrößen genau übernehmen: netto oder brutto, Monats- oder Jahreswert sowie Bezugszeitraum. Betriebskosten, Umsatzpacht und Ersatzpositionen nicht doppelt erfassen.
So wird gerechnet
Ausgangspreis − ersparte Aufwendungen − anzurechnender Ersatzerlös − Zahlungen.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Konkrete Abrechnung anhand belegter Beträge, keine pauschale Stornoquote für jeden Hotelvertrag.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Buchungsbestätigung, AGB, Stornomitteilung, Kosten- und Belegungsnachweise.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Ausgangspreis der ausgefallenen Buchung in €; Tatsächlich ersparte Aufwendungen in €; Anzurechnender Nettoersatz aus Weitervermietung in €; Bereits gezahlter Betrag in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Buchungsbestätigung, AGB, Stornomitteilung, Kosten- und Belegungsnachweise.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Gastronomie und Hotellerie: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Stephan Steinwachs. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.