STEINWACHS · Gewerbe, Gastronomie und Hotel

Hotel-Stornokostenrechner

Stellen Sie eine konkrete Stornoabrechnung mit ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erlös zusammen.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich

Ihre Angaben

Keine ungeprüfte Branchenpauschale.
Keine doppelte Anrechnung bereits erfasster Kosten.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Ausgangspreis der ausgefallenen Buchung in €
1.200
Tatsächlich ersparte Aufwendungen in €
180
Anzurechnender Nettoersatz aus Weitervermietung in €
400
Bereits gezahlter Betrag in €
200

Offener Saldo; negativer Betrag = rechnerisches Guthaben: 420,00 €

  • Bereinigte Ausgangsforderung: 620,00 €
  • Bereits gezahlt: 200,00 €

Vertragsart, wirksame Stornoregelung, Absagegrund, Nachweis geringeren Schadens und Ersatzvermietung sind rechtlich gesondert zu prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Vertraglich vereinbarte Bezugsgrößen genau übernehmen: netto oder brutto, Monats- oder Jahreswert sowie Bezugszeitraum. Betriebskosten, Umsatzpacht und Ersatzpositionen nicht doppelt erfassen.

So wird gerechnet

Ausgangspreis − ersparte Aufwendungen − anzurechnender Ersatzerlös − Zahlungen.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Konkrete Abrechnung anhand belegter Beträge, keine pauschale Stornoquote für jeden Hotelvertrag.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Buchungsbestätigung, AGB, Stornomitteilung, Kosten- und Belegungsnachweise.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Ausgangspreis der ausgefallenen Buchung in €; Tatsächlich ersparte Aufwendungen in €; Anzurechnender Nettoersatz aus Weitervermietung in €; Bereits gezahlter Betrag in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Buchungsbestätigung, AGB, Stornomitteilung, Kosten- und Belegungsnachweise.

Beratung zu diesem Thema anfragen

Gastronomie und Hotellerie: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Stephan Steinwachs. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

Passende weitere Rechner

Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.