Rechtsglossar · Zivilprozessrecht

Klage

Mit einer Klage wird gerichtlicher Rechtsschutz gegen eine andere Partei verlangt. Im Zivilprozess muss die Klageschrift insbesondere Parteien, Gericht, Anspruchsgrund und einen hinreichend bestimmten Antrag erkennen lassen.

Gerichtlicher Rechtsschutz im Zivilprozess

Eine Klage dient dazu, einen rechtlichen Anspruch oder ein streitiges Rechtsverhältnis gerichtlich klären zu lassen. Im Zivilprozess stehen sich regelmäßig Kläger und Beklagter gegenüber. Die Klage kann beispielsweise auf Zahlung, Herausgabe, Unterlassung oder Feststellung gerichtet sein. Entscheidend ist, welches konkrete Ziel erreicht werden soll. Eine allgemeine Beschwerde über das Verhalten der Gegenseite genügt dafür nicht. Das Gericht benötigt einen bestimmbaren Streitgegenstand und die Tatsachen, aus denen sich die geltend gemachte Rechtsfolge ergeben soll.

Was die Klageschrift enthalten muss

§ 253 Absatz 2 ZPO verlangt die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts sowie bestimmte Angaben zu Gegenstand und Grund des Anspruchs und einen bestimmten Antrag. Bei einer Zahlungsklage ist die begehrte Leistung grundsätzlich nachvollziehbar zu beziffern. Der Sachverhalt muss so dargestellt werden, dass sich der Streit von anderen Vorgängen abgrenzen lässt. Verträge, Rechnungen, Schriftwechsel und geeignete Beweismittel können die Darstellung unterstützen. Umfangreiche Anlagen ersetzen jedoch keinen verständlichen Vortrag dazu, welche Tatsachen den geltend gemachten Anspruch tragen.

Die passende Klageart wählen

Mit einer Leistungsklage wird eine konkrete Leistung verlangt. Eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO zielt dagegen auf die Klärung eines Rechtsverhältnisses und setzt grundsätzlich ein besonderes Feststellungsinteresse voraus. Daneben bestehen gesetzlich geregelte Gestaltungsklagen. Die Wahl beeinflusst die Zulässigkeit, den Umfang der gerichtlichen Entscheidung und die spätere Durchsetzung. Ein Feststellungsurteil enthält regelmäßig noch keinen vollstreckbaren Zahlungsbetrag. Deshalb sollte vor Klageerhebung geklärt werden, ob bereits eine abschließend bezifferbare Forderung besteht oder ob weitere Entwicklungen rechtlich offen sind.

Zuständigkeit und anwaltliche Vertretung

Vor Einreichung sind der richtige Rechtsweg sowie die sachliche und örtliche Zuständigkeit zu prüfen. Nicht jeder privatrechtliche Streit gehört ohne Weiteres vor dasselbe Gericht; besondere Zuständigkeiten können maßgeblich sein. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht nach § 78 ZPO grundsätzlich Anwaltszwang. Für anwaltliche Schriftsätze sind zudem die Regeln des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten. Eine gewöhnliche E-Mail ersetzt nicht die vorgeschriebene Einreichungsform. Die richtige Vorbereitung verhindert Verzögerungen, zusätzliche Kosten und vermeidbare Schwierigkeiten bei fristgebundenen Ansprüchen.

Zustellung und Verjährungshemmung

Nach § 253 Absatz 1 ZPO erfolgt die Klageerhebung durch Zustellung der Klageschrift. Damit wird grundsätzlich die Rechtshängigkeit nach § 261 ZPO begründet. Die Einreichung bei Gericht ist davon zu unterscheiden. Für bestimmte Fristwirkungen kann § 167 ZPO eine Rückwirkung auf den Eingang ermöglichen, wenn die Zustellung demnächst erfolgt. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hängt vom konkreten Ablauf ab. Kläger sollten deshalb erforderliche Mitwirkungsschritte, zutreffende Zustellanschriften und angeforderte Vorschüsse rechtzeitig erledigen, besonders wenn Verjährung oder andere Fristabläufe drohen.

Rechtsprechung zur Wahl des Klageziels

Der Bundesgerichtshof entschied am 19. April 2016 – VI ZR 506/14 –, dass ein Kläger bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung seinen Anspruch nicht zwingend in Leistungs- und Feststellungsklage aufteilen muss. Eine Feststellung kann auch bereits entstandene Schadensteile erfassen, wenn weitere Schäden zu erwarten sind. Die Entscheidung erlaubt keine beliebige Feststellungsklage für jeden Zahlungsanspruch. Sie zeigt vielmehr, dass das geeignete Klageziel vom konkreten Sachverhalt und dessen weiterer Entwicklung abhängt. Ein sorgfältig formulierter Antrag vermeidet unnötige Aufspaltungen und Schutzlücken.

Verfahren, Beweise und Kosten vorbereiten

Nach Zustellung erhält die beklagte Partei Gelegenheit zur Verteidigung. Das Gericht kann einen frühen Termin bestimmen oder ein schriftliches Vorverfahren durchführen. Je nach Streitstoff folgen rechtliche Erörterung und Beweisaufnahme; auch ein Vergleich ist möglich. Wer entscheidende Tatsachen beweisen muss, sollte verfügbare Urkunden und Zeugen frühzeitig benennen. Daneben sind Gerichts- und Anwaltskosten sowie die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit eines möglichen Urteils zu bedenken. Eine fundierte Vorbereitung verbindet deshalb Anspruchsprüfung, Beweisfragen, Fristen und Kostenabwägung, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

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