Ziel der Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage richtet sich auf die gerichtliche Aufhebung eines Verwaltungsakts. Sie ist beispielsweise bei einer belastenden Untersagung, einem Gebührenbescheid oder einer Rückforderung zu prüfen. Grundlage ist § 42 Absatz 1 VwGO. Nicht jede staatliche Handlung ist ein Verwaltungsakt, und nicht jedes Begehren auf Änderung einer behördlichen Entscheidung wird durch eine Anfechtungsklage erreicht. Wer eine bislang verweigerte Genehmigung erhalten möchte, benötigt regelmäßig eine Verpflichtungsklage. Das tatsächliche Rechtsschutzziel ist deshalb vor der Formulierung des gerichtlichen Antrags zu bestimmen.
Klagebefugnis und eigene Rechte
Nach § 42 Absatz 2 VwGO muss der Kläger grundsätzlich geltend machen können, durch den Verwaltungsakt in eigenen Rechten verletzt zu sein. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet damit normalerweise keine allgemeine Kontrolle beliebiger Behördenentscheidungen auf Antrag unbeteiligter Personen. Bei Adressaten einer belastenden Maßnahme liegt eine mögliche eigene Rechtsverletzung häufig nahe. Greift dagegen ein Dritter eine fremde Genehmigung an, ist zu prüfen, ob eine ihn schützende Vorschrift betroffen sein kann. Besondere gesetzliche Klagebefugnisse, etwa für bestimmte Verbände, folgen eigenen Voraussetzungen.
Vorverfahren und Klagefrist
Vor Erhebung der Klage kann ein Widerspruchsverfahren erforderlich sein. Ausnahmen ergeben sich insbesondere aus Fachrecht und Landesrecht. Die Klagefrist beträgt nach § 74 VwGO grundsätzlich einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids oder, wenn kein Vorverfahren erforderlich ist, nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen können die Fristlage verändern. Zustellungsnachweise und der vollständige Bescheid sollten deshalb gesichert werden. Informelle Verhandlungen mit einer Behörde bewirken für sich genommen keine Verlängerung einer gesetzlichen Klagefrist.
Wann die Klage Erfolg hat
Nach § 113 Absatz 1 Satz 1 VwGO hebt das Gericht den Verwaltungsakt auf, soweit er rechtswidrig ist und den Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt. Nicht jeder objektive Fehler führt deshalb automatisch zum Erfolg jeder klagenden Person. Das Gericht untersucht unter anderem Zuständigkeit, Verfahren, Rechtsgrundlage und die materiellen Voraussetzungen der Maßnahme. Bei Ermessensentscheidungen gelten besondere Kontrollgrenzen. Bestimmte Verfahrensfehler können geheilt oder für die Aufhebung unbeachtlich sein. Entscheidend ist die Verbindung zwischen dem geltend gemachten Fehler und der geschützten Rechtsposition.
Vollziehung während des Verfahrens
Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. § 80 VwGO enthält jedoch wichtige Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte öffentliche Abgaben und Fälle sofortiger Vollziehbarkeit. Eine rechtzeitig eingereichte Klage verhindert daher nicht stets die Durchsetzung des Bescheids. Bei drohenden unmittelbaren Folgen ist zusätzlich zu prüfen, ob die Behörde die Vollziehung aussetzen oder das Gericht vorläufigen Rechtsschutz gewähren kann. Ein Eilantrag ist ein eigenes Verfahren mit eigenem Prüfungsmaßstab. Hauptsache und Eilverfahren müssen inhaltlich sowie hinsichtlich ihrer jeweiligen Fristen aufeinander abgestimmt werden.
Beispiel aus der Rechtsprechung
Das BVerwG entschied am 6. April 2016, 3 C 10.15, über Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit mobilen Haltverbotsschildern. Für die Beurteilung war erheblich, ob das zugrunde liegende Verkehrszeichen hinreichend sichtbar bekannt gegeben worden war. Das Gericht beanstandete den Prüfungsmaßstab der Vorinstanz und verwies die Sache zurück. Der Fall verdeutlicht, dass eine Klage gegen einen Kostenbescheid auch die rechtlichen Voraussetzungen der vorausgegangenen Maßnahme betreffen kann. Ein vollständiger Erfolg ergibt sich daraus für andere Abschleppfälle nicht automatisch.
Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens
Für eine belastbare Prüfung werden regelmäßig der vollständige Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, Unterlagen zum Vorverfahren und Nachweise zum Sachverhalt benötigt. Der Klageantrag muss erkennen lassen, welche Regelung angegriffen wird. Zusätzlich können Akteneinsicht und eine geordnete zeitliche Darstellung erforderlich sein. Ändert die Behörde den Bescheid oder erledigt sich seine Wirkung während des Prozesses, ist das weitere Klageziel erneut zu prüfen. Kostenfolgen hängen auch davon ab, wie auf solche Veränderungen reagiert wird. Eine fortlaufende Beobachtung des Verfahrens bleibt deshalb wichtig.