Welche Rechtsstreitigkeiten sind versichert?
Viele Verträge bestehen aus Bausteinen, etwa Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Immobilienrechtsschutz. Ein vorhandener Privatrechtsschutz erfasst deshalb nicht automatisch Streitigkeiten aus einer selbständigen Tätigkeit. Ausschlüsse können beispielsweise bestimmte Bauvorhaben oder einzelne gesellschaftsrechtliche Konflikte betreffen. Maßgeblich sind die Bedingungen und der versicherte Lebensbereich. Auch die beteiligten Personen, die betroffene Immobilie und der räumliche Geltungsbereich müssen passen. § 125 VVG beschreibt die Leistungspflicht nur im vereinbarten Umfang. Für eine konkrete Einschätzung reichen daher Versicherungsnummer und Produktname häufig noch nicht aus; benötigt werden die tatsächlichen Vertragsunterlagen.
Welcher Zeitpunkt entscheidet über den Schutz?
Bei vielen Streitigkeiten kommt es darauf an, wann der maßgebliche behauptete Rechtsverstoß eingetreten ist. Das muss nicht mit dem Datum der ersten Anwaltsrechnung oder der Klageerhebung übereinstimmen. Unterschiedliche Leistungsarten können außerdem unterschiedliche Definitionen des Versicherungsfalls enthalten. Wartezeiten, Vertragsbeginn und frühere Vorgänge sind anhand des vereinbarten Bedingungswerks zu prüfen. Eine erst nach Entstehung des Problems abgeschlossene Police bietet deshalb nicht ohne Weiteres rückwirkenden Schutz. Umgekehrt rechtfertigt ein zeitlich früherer Vertragsschluss mit dem Gegner nicht automatisch die Ablehnung sämtlicher späteren Streitigkeiten daraus.
Rechtsprechung: Grenzen einer Vorerstreckungsklausel
Der BGH erklärte im Urteil vom 4. Juli 2018 – IV ZR 200/16 – eine Vorerstreckungsklausel der ARB 2008 für intransparent. Der Fall betraf Versicherungsschutz für eine Auseinandersetzung mit einer Bank über einen Darlehenswiderruf. Die beanstandete Klausel grenzte nicht verständlich genug ab, welche früheren Vorgänge den Schutz ausschließen sollten. Die Entscheidung ist bei vergleichbaren Klauseln bedeutsam. Sie besagt aber weder, dass jeder Streit über einen Altvertrag versichert ist, noch dass eine Wartezeit entfällt. Versicherungsfall und Ausschluss sind jeweils gesondert zu prüfen.
Was sollte die Deckungsanfrage enthalten?
Eine Deckungsanfrage sollte den Sachverhalt, die beteiligten Personen, den maßgeblichen Zeitraum und das rechtliche Ziel nachvollziehbar darstellen. Verträge, Kündigungen oder andere auslösende Schreiben helfen bei der Zuordnung. Außerdem sollte deutlich sein, ob zunächst Beratung, außergerichtliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren vorgesehen ist. Eine Deckungszusage kann auf eine bestimmte Tätigkeit oder Instanz begrenzt sein. Bei späteren Erweiterungen des Streits ist gegebenenfalls eine weitere Anfrage erforderlich. Gesetzliche oder gerichtliche Fristen laufen während der Versicherungsprüfung weiter; eine noch offene Antwort verlängert diese Fristen grundsätzlich nicht.
Welche Kosten können beim Versicherten verbleiben?
Eine Selbstbeteiligung reduziert die vom Versicherer übernommene Summe nach den Vertragsregeln. Auch eine mit dem Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung oberhalb der versicherten gesetzlichen Gebühren kann teilweise selbst zu tragen sein. Deckungssumme, vereinbarte Ausschlüsse und besondere Kostenpositionen sind gesondert zu beachten. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung eigener Anwaltskosten gegen die Gegenseite; Versicherungsschutz kann hier besonders relevant sein. Die Zusage sollte daher daraufhin gelesen werden, welche Kosten sie tatsächlich erfasst. Eine vollständige Erstattung sämtlicher Ausgaben folgt nicht allein aus dem Bestehen der Police.
Was lässt sich gegen eine Ablehnung unternehmen?
Zunächst sollte eine nachvollziehbare Begründung mit Bezug auf die angewendete Klausel angefordert werden. Betrifft die Ablehnung fehlenden Versicherungsschutz, ist anders vorzugehen als bei behaupteter Mutwilligkeit oder mangelnden Erfolgsaussichten. Für diese Bewertung sieht § 128 VVG ein vertragliches Verfahren zur unparteiischen Überprüfung vor. Je nach Fall kommen außerdem eine Beschwerde beim zuständigen Versicherungsombudsmann oder gerichtliche Schritte gegen den Versicherer in Betracht. Der zugrunde liegende Rechtsstreit und die Deckungsfrage bleiben getrennte Verfahren. Beide benötigen eine eigene Prüfung von Fristen, Kosten und Erfolgsaussichten.