Nach welchen Regeln wird die Quote gebildet?
Bei der Beteiligung mehrerer Kraftfahrzeuge ist insbesondere § 17 StVG maßgeblich. Abgewogen werden die Umstände des Einzelfalls und dabei vor allem die jeweiligen Verursachungsbeiträge. Daneben können allgemeine Regeln über Mitverschulden Bedeutung haben. Die konkrete Anspruchsgrundlage und die Rolle als Halter, Fahrer oder sonstiger Beteiligter sind zu unterscheiden. Eine einfache Prozenttabelle kann diese Prüfung nicht ersetzen. Auch äußerlich ähnliche Unfälle können aufgrund anderer Fahrmanöver, Geschwindigkeiten oder Beweislagen unterschiedlich zu beurteilen sein.
Welche Tatsachen dürfen berücksichtigt werden?
In die Abwägung gehören grundsätzlich nur feststehende Umstände, die sich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben. Bloße Vermutungen über ein Handy am Steuer oder eine angeblich überhöhte Geschwindigkeit reichen nicht aus. Wer einen Verkehrsverstoß der Gegenseite behauptet, benötigt dafür eine belastbare Grundlage. Unstreitige Tatsachen, Zeugenaussagen, Spuren und sachverständige Rekonstruktionen können zusammenwirken. Dabei ist nicht jede nachgewiesene Unregelmäßigkeit automatisch unfallursächlich. Ein rechtlich relevanter Zusammenhang mit Entstehung oder Umfang des Schadens muss bestehen.
Was bedeutet Betriebsgefahr?
Die Betriebsgefahr beschreibt das Risiko, das von einem Kraftfahrzeug im Betrieb ausgeht. Deshalb kann eine Haftung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne nachgewiesenen persönlichen Verkehrsverstoß bestehen. Daraus folgt aber keine stets unveränderliche Mindestquote zulasten jeder Fahrzeugseite. Die Betriebsgefahr kann in der Abwägung unterschiedlich ins Gewicht fallen und gegebenenfalls vollständig zurücktreten. Bei einem unabwendbaren Ereignis gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen. Es genügt dafür nicht ohne Weiteres, dass der eigene Fahrer keinen erkennbaren Fehler gemacht hat.
BGH-Urteil zu Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel
Der Bundesgerichtshof entschied am 15. Mai 2018, VI ZR 233/17, dass Dashcam-Aufnahmen nach einer Interessenabwägung im zivilrechtlichen Unfallprozess verwertbar sein können, obwohl ihre Erhebung datenschutzwidrig war. Das Urteil betrifft die Beweisverwertung und legt keine allgemeine Haftungsquote fest. Für die Quotenermittlung ist es bedeutsam, weil verwertbare Aufnahmen zur Rekonstruktion des tatsächlichen Unfallablaufs beitragen können. Eine pauschale Erlaubnis zur dauerhaften anlasslosen Aufzeichnung des Straßenverkehrs lässt sich daraus nicht ableiten.
Bedeutet ungeklärter Unfallhergang automatisch 50 zu 50?
Nein. Auch bei widersprüchlichen Schilderungen müssen die anwendbaren Haftungsregeln, die feststehenden Umstände und mögliche Beweiserleichterungen geprüft werden. Eine hälftige Verteilung kann sich in einer bestimmten Konstellation ergeben, ist aber kein Automatismus für jeden Beweisstreit. Ebenso wenig führt die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens zwingend zu einer bestimmten zivilrechtlichen Quote. Strafrechtliche Verantwortlichkeit und zivilrechtliche Schadensverteilung beantworten unterschiedliche Fragen. Die vorhandenen Beweise sollten deshalb gezielt auf die für die Abwägung relevanten Tatsachen untersucht werden.
Wie wirkt sich die Quote auf die Zahlung aus?
Ausgangspunkt ist zunächst der dem Grunde und der Höhe nach ersatzfähige Schaden. Darauf kann die maßgebliche Quote angewendet werden. Bei 10.000 Euro ersatzfähigem Schaden und einer Haftung der Gegenseite von 70 Prozent ergeben sich vereinfacht 7.000 Euro. Einzelne Positionen und weitere Beteiligte können jedoch zusätzliche Fragen aufwerfen. Eine Quote ersetzt daher nicht die Prüfung, ob beispielsweise Mietwagenkosten oder Reparaturkosten in der geltend gemachten Höhe überhaupt ersatzfähig sind. Bereits erfolgte Zahlungen sind anschließend zu berücksichtigen.
Was hilft bei einem Streit über die Verteilung?
Unfallskizzen, Fotos der Endstellungen, Schäden, Verkehrszeichen und Zeugenangaben sollten möglichst früh gesichert werden. Die eigene Schilderung sollte zwischen sicherer Wahrnehmung und Vermutung unterscheiden. Angebote des Versicherers sind darauf zu prüfen, welche Tatsachen die vorgeschlagene Quote tragen. Eine nachvollziehbare rechtliche Bewertung benennt sowohl die Verursachungsbeiträge als auch verbleibende Beweisfragen. So lässt sich besser einschätzen, ob eine weitere Auseinandersetzung sinnvoll ist und welche zusätzliche Aufklärung das Ergebnis tatsächlich verändern könnte.