Rechtsglossar · Strafrecht und Strafverfahren

Tagessatz

Der Tagessatz ist die Berechnungseinheit einer Geldstrafe. Seine Anzahl bestimmt das Strafmaß, seine Höhe knüpft grundsätzlich an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten an.

Aufbau einer Geldstrafe

Eine Geldstrafe wird regelmäßig in Tagessätzen ausgesprochen. Das Gericht nennt sowohl deren Anzahl als auch den Eurobetrag eines einzelnen Tagessatzes. Beide Werte werden multipliziert und ergeben die eigentliche Geldstrafe. Diese Trennung berücksichtigt die Schwere der Sanktion und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesondert. Wer nur auf den Gesamtbetrag schaut, übersieht wichtige Unterschiede. Eine hohe Summe kann auf vielen Tagessätzen, einem hohen Einkommen oder beidem beruhen. Für die Prüfung einer Entscheidung muss deshalb zunächst geklärt werden, welcher Faktor beanstandet wird und welche Einwendungen dafür sprechen.

Bedeutung der Tagessatzanzahl

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich grundsätzlich nach der Schuld und den weiteren Regeln der Strafzumessung. Tatfolgen, Beweggründe, Vorleben und Verhalten nach der Tat können Bedeutung haben. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird vor allem durch die Tagessatzhöhe berücksichtigt. Der allgemeine gesetzliche Rahmen beträgt fünf bis 360 volle Tagessätze, soweit keine abweichende Regel gilt. Bei mehreren Taten sind zusätzlich die Regeln über die Gesamtstrafe zu beachten. Eine einfache Addition sämtlicher Einzelstrafen entspricht nicht ohne Weiteres der gesetzlich vorgesehenen Gesamtstrafenbildung. Dafür ist eine eigenständige Bewertung erforderlich.

Berechnung der Tagessatzhöhe

Ausgangspunkt ist regelmäßig das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen, das der Betroffene erzielt oder erzielen könnte. Bei gleichbleibendem Monatsnettoeinkommen wird häufig zunächst durch 30 geteilt. Aus 900 Euro ergibt sich so ein erster Rechenwert von 30 Euro täglich. Dieser Wert muss jedoch anhand der persönlichen Verhältnisse überprüft werden. Unterhaltspflichten, berücksichtigungsfähige Belastungen und das zum Leben unerlässliche Minimum können Anpassungen erfordern. Ein Tagessatz beträgt mindestens einen und höchstens 30.000 Euro. Die Bestimmung ist deshalb keine ausschließlich mechanische Berechnung, die sich stets auf eine einzelne Gehaltszahl reduzieren ließe.

Schätzung und wirtschaftliche Nachweise

Das Gericht darf Einkünfte, Vermögen und weitere Bemessungsgrundlagen schätzen. Auch eine Schätzung benötigt jedoch eine nachvollziehbare tatsächliche Grundlage. Fehlende Angaben führen nicht automatisch zur niedrigsten Tagessatzhöhe. Umgekehrt darf die Leistungsfähigkeit nicht ohne tragfähige Anhaltspunkte beliebig hoch angesetzt werden. Hilfreich sind Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide und Unterhaltsnachweise. Bei Selbstständigen müssen Einnahmen und Betriebsausgaben aussagekräftig dargestellt werden; Bruttoumsatz ist nicht verfügbares Nettoeinkommen. Schwankende Einkünfte oder eine gerade eingetretene Arbeitslosigkeit sollten so dokumentiert werden, dass die tatsächliche Situation im maßgeblichen Zeitpunkt überprüfbar ist.

BGH zu künftigem Einkommen

Der Bundesgerichtshof beanstandete im Beschluss vom 24. April 2025, 2 StR 464/24, die Tagessatzhöhe bei einem zuvor arbeitslosen Angeklagten. Erwartete Erwerbseinnahmen waren nicht hinreichend abgesichert. Maßgeblich sind grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der gerichtlichen Entscheidung. Künftige Veränderungen benötigen eine verlässliche Tatsachengrundlage. Auch eine zeitnahe Arbeitsaufnahme bedeutet nicht stets, dass sofort der volle Erwerbslohn die Lebenssituation bestimmt. Die Entscheidung zeigt, weshalb wirtschaftliche Übergangsphasen konkret erläutert werden sollten und eine bloße Hoffnung auf künftige Einnahmen nicht ohne Weiteres genügt.

Möglichkeiten einer Korrektur

Eine unzutreffende Tagessatzhöhe kann mit dem jeweils zulässigen Rechtsbehelf angegriffen werden. Beim Strafbefehl kommt insbesondere ein auf die Höhe beschränkter Einspruch in Betracht. Diese Beschränkung kann andere Teile der Entscheidung, insbesondere den Schuldspruch, verbindlich werden lassen und sollte daher bewusst gewählt werden. Unter den Voraussetzungen des § 411 StPO ist eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung möglich. Eine spätere Ratenzahlung betrifft dagegen grundsätzlich nur den Zahlungsablauf. Sie verändert nicht automatisch die rechtskräftig festgesetzte Anzahl oder Höhe der Tagessätze. Rechtsbehelf und Vollstreckungserleichterung sind daher getrennt zu betrachten.

Rechenbeispiel und praktische Prüfung

Bei 60 Tagessätzen zu 30 Euro beträgt die Geldstrafe 1.800 Euro. Wird die Höhe bei unveränderter Anzahl auf 20 Euro festgesetzt, sinkt der Betrag auf 1.200 Euro. Das Beispiel verdeutlicht die praktische Bedeutung belastbarer Einkommensangaben. Gerichtskosten und weitere Forderungen sind gesondert zu prüfen. Für eine Überprüfung werden die vollständige Entscheidung, Zustellungsunterlagen und aktuelle wirtschaftliche Nachweise benötigt. Entscheidend ist außerdem, ob noch eine Rechtsbehelfsfrist läuft oder bereits Rechtskraft eingetreten ist. Davon hängt ab, welche Korrektur- oder Zahlungserleichterungsmöglichkeiten im konkreten Fall tatsächlich bestehen.

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